Die Dachwartung – eine Pflicht für jeden Hausbesitzer


Hausbesitzer müssen das Dach ihres Hauses regelmäßig warten lassen. Durch Witterung und Stürme entstehen Schäden am Dach, die ausgebessert werden müssen. Nur wenn das Dach regelmäßig gewartet wird, deckt die Gebäudeversicherung etwaige Reparaturen von Schäden ab.


Weshalb und wie oft eine Dachwartung notwendig ist


Ist das Dach erst einmal beschädigt, ist Ihr Haus den Witterungsbedingungen schutzlos ausgesetzt. Das geht auf die Bausubstanz. Jede Wartung trägt also zum Erhalt Ihrer Immobilie bei und spart Ihnen auf lange Sicht möglicherweise noch größere Kosten durch Folgeschäden oder Sanierungsarbeiten.


Unwetter nehmen in Häufigkeit und Intensität zu.


Größere Schäden am Hausdach sind oft die Folge. Das ist erstmal kein Problem, denn Ihre Gebäudeversicherung ist prinzipiell für den Ausgleich des Schadens zuständig. Immer mehr Versicherungsunternehmen haben aber Sicherheitsklauseln in den Versicherungsbedingungen integriert, die Sie als Hausbesitzer in die Verantwortung nehmen, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, das Risiko möglicher Schäden am Dach zu verhindern oder zumindest zu verringern. Ansonsten verlieren Sie unter Umständen Ihren Versicherungsschutz.


Umfassender Versicherungsschutz

Selbst die sogenannte Sturmklausel bietet keine hundertprozentige Kostenübernahme im Falle von Sturmschäden. Darauf hat der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks 2016 hingewiesen. Die Gerichte seien der Auffassung, dass ein Dach heutzutage bei regelmäßiger Wartung einen starken Sturm überstehen kann. Eine automatische Regulierungspflicht ist so auch bei Windstärke 8 nicht gegeben. Der Grund dafür ist, dass verfügbare Sicherungsmaßnahmen technisch umsetzbar sind und deren Durchführung von Gerichten als zumutbar eingestuft wird. Hausbesitzer sind also de facto dazu verpflichtet, Dach und Dachfenster vor Orkanböen zu sichern, wenn Sie nicht auf ihren Versicherungsschutz verzichten wollen.


Regelmäßige Kontrollen


Eine regelmäßige Dachwartung ist also immer zu empfehlen und in vielen Fällen auch verpflichtend. Es gibt zwar keine festen Kontrollinstanzen, im Schadensfall ist aber nachzuweisen, dass Sie das Dach ausreichend gewartet haben. Eine bloße Sichtprüfung ist dabei nicht ausreichend.


Warum Wir


Wir betreuen mit unseren Wartungsverträgen derzeit 37 Wohnungsbaugesellschaften und 81 Betreibergesellschaften mit einer Fläche von ca. 840.000qm Dachfläche in ganz Deutschland. Bei unserer Dachwartung wird das komplette Steil- oder Flachdach von unserem geschulten Fachpersonal visuell auf Funktion und Art überprüft. Dabei werden sämtliche Dachmängel und Auffälligkeiten Fototechnisch sowie Dokumentarisch festgehalten und aufgenommen. Im Wartungsvertrag sind Kleinreparaturen 3 Arbeitsstunden bereits enthalten. Es werden alle Dachdurchdringungen (wie z. B. Dunstrohre, Kamine etc.) sowie jegliche Auf- und Einbauten (wie z. B. Dachflächenfenster, Gauben, Lüfter, Absturzsicherungen etc.) inspiziert und zugleich die dazugehörigen Wasserläufe besenrein gesäubert. Dachrinnen oder Gullys werden ebenfalls manuell besenrein gereinigt, sodass der Abfluss des Regenwassers wieder dauerhaft gewährleistet wird. Wir können mit Stolz behaupten das wir der kompetente Ansprechpartner für Dachwartungen sind. Wir würden uns sehr freuen wenn wir auch Sie mit unseren Erfahrungen als zufriedenen Kunden gewinnen können.